Vereinshalle Waldthurn in der Diskussion – Marktrat
beantragt Nutzungsänderung
Waldthurn.
Der Festbetrieb in der Vereinshalle am Bauhof
Waldthurn hat im Jahr 2010 nach einer Häufung von Veranstaltungen hohe Wellen
geschlagen. Nachbarn hatten mit einer Unterschriftenaktion vor allem auf die
Lärmbelästigung hingewiesen und Gegenmaßnahmen gefordert. Bei mehreren
Zusammenkünften, zu denen in der Regel Vertreter der Fraktionen, der
Vereinsgemeinschaft und die betroffenen Anlieger geladen worden waren, suchten
nach einvernehmlichen Lösungen. Letztendlich kam eine Einigung, die von allen
Beteiligten hätte getragen werden können, nicht zustande. Nun ist zu befürchten,
dass die Rechtsanwälte und Gerichte das Wort führen werden.
Mit enormen Einsatz von
Eigenmitteln und mit tatkräftiger Unterstützung von Vertretern der
Vereinsgemeinschaft wurde die Halle am Bauhof, auf der eine große
Photovoltaik-Anlage für eine finanzielle Entlastung sorgt, im Jahr 2006
errichtet (im Bild links kurz nach dem Hebfest). In den folgenden Jahren erfreute sich das Gebäude als Festhalle bei
den Vereinen größter Beliebtheit. Erinnert werden darf hierbei an die
Frühlingsfeste der FFW Waldthurn und an die alljährliche Beach-Party des FSV
Waldthurn. Als Ausweichmöglichkeit für das Waldthurner Bürgerfest (Bild unten im
Jahr 2008) hat sich die
Halle ebenfalls schon bewährt. Nach einer Häufung von Veranstaltungen im Mai
2010 - nach dem zweitägigen Frühlingsfest der FFW Waldthurn fanden noch zwei
Polterabende hintereinander statt - hatte die Geduld der Anlieger ein Ende
gefunden. Mündlich und schriftlich forderten sie eine angemessene Rücksichtnahme
ein, ein Dorn im Auge war vor allem der laute Musik- und Festlärm bis in den
frühen Morgenstunden. Der FC-Nürnberg-Fanclub, der ein rundes
Gründungsjubiläum in der Vereinshalle feiern wollte, verlegte aufgrund der
Auseinandersetzungen kurzfristig das Fest nach Woppenrieth. Unmittelbar darauf
wurde die Halle für weitere Feste von der Gemeinde gesperrt. In der Folgezeit
wurden Überlegungen angestellt, wie man zum einen dem Wunsch der
Vereinsvertreter nach einer angemessenen Lokalität für Vereinsfeste nachkommen, zum anderen jedoch auch die berechtigten Interessen der Anlieger vor zu
großen Belästigungen berücksichtigen könne. In den sich anschleißenden
Zusammenkünften, bei denen die Meinungen mitunter recht hart aneinander
prallten, konnte letztendlich keine Lösung gefunden werden, mit der alle Seiten
hätten leben können. So beschloss das Gremium im März 2011 unter Anwendung
baurechtlicher Möglichkeiten im Rahmen von sogenannten seltenen Ereignissen (mit
bis zu 10 Veranstaltungen pro Jahr) eine Nutzungsänderung für die Halle beim
Landratsamt zu beantragen. Die Anlieger wollten eine geringere Anzahl von
Veranstaltungen sowie sie Einführung einer Sperrstunde, die in der
Nutzungsänderung von der Gemeinde beantragte Begrenzung von Musikdarbietungen um
2:00 Uhr erschien einigen Anliegern nicht akzeptabel.
Neben der Nutzungsänderung sind
nun noch weitere Maßnahmen vorgesehen: Lärmschutzmaßnahmen (Schallisolierungen)
entsprechend den Empfehlungen des Lärmschutzgutachtens (bereits in Angriff
genommen), Einbau eines sogenannten Limiters (plombiertes Gerät zur technischen
Reduzierung von Schalldrücken über den Grenzwert von 85 dB(A)) und zusätzliche
Auflagen für die Veranstalter (z. B. Ende der Musikdarbietungen um 2:00 Uhr,
Ende des Festbetriebes um 3:00 Uhr, verschärfte Kontrollen im Umgriff der
Festhalle zur Reduzierung der Belästigungen der Anlieger). Überlegungen wurden
auch angestellt zur Beruhigung der Schulstraße während der Veranstaltungen,
nicht ganz ernst gemeinte Vorschläge wurden in der Walpurgis-Nacht schon
visualisiert (Lärmverbotsschilder an den Straßenleuchten).
Mit dem bevorstehenden
Frühlingsfest der FFW Waldthurn, das von der Marktgemeinde unter Anwendung
geltenden Rechts als Einzelveranstaltung nach § 12 des Gaststättengesetzes
genehmigt wurde, sollen nun nach Einbau des Limiters und der
Schallschutzisolierungen die ersten Erfahrungen gesammelt werden. Die
vorgesehenen Auflagen haben bei den potentiellen Veranstaltern einige
Bauchschmerzen verursacht. Aber auch die Anlieger zeigen sich nach ersten
Reaktionen nicht zufrieden mit der beabsichtigten Vorgehensweise. Zunächst ist
nun die Entscheidung des Landratsamtes, die unter Beteiligung von Fachstellen
zustande kommen wird, über den Antrag nach einer Nutzungsänderung abzuwarten. Zu
befürchten ist, dass bei den bevorstehenden Veranstaltungen ordnungsrechtliche
Institutionen verstärkt bemüht werden.
Die Reaktionen und Befürchtungen
der Anlieger sollten nicht bagatellisiert werden. Niemand möchte regelmäßig mit
lauter Musik bis zum frühen Morgen belästigt werden, kein Hausbesitzer freut
sich über Verunreinigungen auf seinem Grundstück, die ausgelassene Festbesucher
allzu oft hinterlassen. Trotzdem sollte es möglich sein, dass mit den auf dem
Weg gebrachten Maßnahmen ein tolerables Miteinander eine Chance bekommt.
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