Tagesordnung:
Genehmigung der Niederschrift – öffentlicher Teil – vom 29.12.2008
Aktualisierung des Regionalplans Oberpfalz-Nord - Stellungnahme des Marktes
Untersuchungsergebnisse der
Bodenproben im Bereich des Tiefbrunnens auf Nitrat;
- Auswirkungen auf die Eigenwassergewinnung
- mögliche Maßnahmen
- weiteres Vorgehen
Zulässigkeit von
Veranstaltungen im Dorftreff Albersrieth;
- Stellungnahme gegenüber dem Bauamt des LRA
Neustadt
Antrag der Pfarr- und Gmeindebücherei auf Gewährung eines Zuschusses
Antrag Konrad Seibert,
Ottenrieth 3, auf Aufforstung von Fl.Nr. Gmkg. Lennesrieth
- Stellungnahme des Marktes
Mitteilungen des Bürgermeisters; Anfragen und Anträge der Markträte
Grundlage:
-
siehe Protokoll der Niederschrift -
Diskussion:
Keine Anmerkungen.
Fazit:
Die Niederschrift der Sitzung (öffentlicher Teil) vom
29.12.2008 wird genehmigt.
Grundlage:
- siehe Vorlage der Verwaltung und Schreiben
des Regionalen Planungsverbandes Oberpfalz-Nord vom 5.12.2008 -
Bereits in einem Beschluss des Gremiums im März 1997 wurde ein Antrag auf
Standortausweisung im Flächennutzungsplan zum Schutze des Landschaftsbildes
(Bereich Fahrenberg) abgelehnt und die Festlegung geeigneter Standorte beim
Verfahren zur Änderung des Flächenutzungsplanes ganz ausgeklammert. Laut den
damaligen Bayerischen Solar- und Windatlas wäre der "Hummerberg" bei
Spielberg geeignet, das Gremium hatte dann diese Fläche mit Beschluss vom
Januar 1998 beim Regionalen Planungsverband Oberpfalz-Nord als
Vorbehaltsfläche für Windenergie beantragt. Ende 2003 wurde der Regionalplan
wegen der Standortfrage für Windkraftanlagen vom Verwaltungsgerichtshof für
nichtig erklärt. Daraufhin hat der Regionale Planungsverband die Kommunen
aufgerufen, Vorranggebiete für Windkraftanlagen zu benennen. Die Kommunen
verhielten sich dazu sehr zurückhaltend, so auch die Marktgemeinde
Waldthurn: mit Beschluss vom April 2004 wurde durch das Gremium keine
Akzeptanz zur Benennung von Vorranggebieten signalisiert. Zur Zeit
existieren daher keine Festlegungen zur Windkraftnutzung seitens der
Regionalplanung.
Nach der aktuellen Rechtslage sind daher Anfragen von Investoren nach
Standorten für Windkraftanlagen als Einzelentscheidung nach dem Baurecht zu
behandeln. Da solche Anlagen wegen ihrer Privilegierung nur verhindert
werden können, wenn konkrete öffentliche Belange der Errichtung
entgegenstehen (z.B. Denkmal- und Landschaftsschutz, Immissionsschutz bei
benachbarter Bebauung), hat der Regionale Planungsverband Anfang Dezember
2008 nochmals einen Vorstoß unternommen, die Kommunen zur Benennung von
Vorrangsflächen für Windenergie zu bewegen, auch vor dem Hintergrund der
weiter entwickelten Technik (z.B. wesentlich höhere Windräder) und der
erhöhten Bereitschaft von Forstbetrieben zur Bereitstellung von
Waldflächen. Damit soll vor allem ein unkontrollierter Wildwuchs von
Einzelvorhaben verhindert werden.
Bei Prüfung, ob Standorte zur Windenergie geeignet sind, ist insbesondere
auf Ausschlussgründe (Abstandsflächen, Denkmal- und Landschaftsschutz) zu
achten. Riskant ist auch die Benennung von offensichtlich ungeeigneten
Standorten, unter Umständen könnte dann ein Investor die Kommune zum
Schadensersatz verpflichten. Anfragen zur Errichtung von Windrädern in der
Nähe von Oberbernrieth wurden wegen der ablehnenden Haltung des Gremiums und
der Ortschaft Oberbernrieth aus Gründen des Landschafts- und
Immissionsschutzes nicht weiter verfolgt.
Der Regionale Planungsverband Oberpfalz-Nord (Verbandsvorsitzender ist Landrat Simon Wittmann) will nun folgende Informationen von den Kommunen:
Soll die Steuerung der Windenergienutzung vom Regionalen Planungsverband im Rahmen eines flächendeckenden Gesamtkonzeptes (mit Ausweisung von Vorranggebieten für Windkraftanlagen und Benennung von Ausschlussgebieten für Windenergienutzung) oder durch die einzelnen Gemeinden im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung erfolgen?
Sollten geeignete Vorranggebiete nach fachlichen Kriterien durch den Regionalen Planungsverband im Gemeindegebiet ausgewiesen werden, besteht dann überhaupt die Bereitschaft der Gemeinde für eine Regionalplanung Windkraft?
Sind in der Gemeinde Windkraftanlagen vorstellbar, die von der Kommune selbst oder unter kommunaler Beteiligung betrieben werden?
Sind in der Bauleitplanung bereits Standorte für Windkraftanlagen benannt?
Kann die Gemeinde fachlich geeignete Vorrangflächen für Windenergie benennen oder vorschlagen?
Windkraftanlagen
im Oberpfälzer Wald (hier bei Ellenfeld / Bärnau) - Fluch oder Segen?
(Luftbild: Alois Laumer, Weiden)
Diskussion:
Grundsätzlich wird man sich vor dem
Hintergrund des globalen Klimawandels und der auf uns verstärkt zukommenden
Verknappung der fossilen Energieträger zu umweltschonenden Alternativen in
der Energieerzeugung Gedanken machen müssen. Die Windenergie kann sicher einen Beitrag
dazu leisten. Nach intensiver Diskussion, auch vor dem
Hintergrund der Erfahrungen mit den ersten Anfragen von Investoren in
Waldthurn (z.B. Oberbernrieth), wird sich auf folgende grundlegenden
Überlegungen geeinigt:
Die Steuerung der Windenergienutzung soll vom Regionalen Planungsverband im Rahmen eines flächendeckenden Gesamtkonzeptes (Region Oberpfalz-Nord) erfolgen. Hierbei wird eine strikte Beachtung von Ausschlusskriterien (z.B. nahe Wohnbebauung, Landschaftsschutz, Lärm und Schattenwurf) eingefordert.
Sollten unter diesen Bedingungen geeignete Vorrangflächen in der Marktgemeinde gefunden werden, wird sich die Gemeinde der Möglichkeit einer Energienutzung durch Windkraft nicht entziehen.
Ein Betrieb durch die Gemeinde oder eine Beteiligung der Gemeinde ist grundsätzlich durchaus vorstellbar, zumal die Wertschöpfung dadurch in der Region gehalten werden kann.
In der Bauleitplanung des Marktes sind noch keine Standorte für Windkraftanlagen benannt.
Geeignete Vorrangflächen können noch nicht konkret benannt werden, vorstellbar wäre allerdings die große Waldfläche am Waldkirchner Weg ijn Richtung Gemeindegrenze zu Georgenberg. Ob dieser Standort von der Windhöffigkeit überhaupt geeignet wäre, müsste noch geprüft werden. Keine Windkraftanlagen sollen vor allem im Bereich des Fahrenbergs als markanter Teil des Naturparklandes Oberpfalz errichtet werden.
Im Regionalplan ist der Hintere Oberpfälzer Wald (dazu zählt die Fahrenbergregion) als landschaftliches Vorbehaltsgebiet ausgewiesen, hierbei kommt den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege besondere Bedeutung zu.
Fazit:
Die Stellungnahme an der den Regionalen
Planungsverband Oberpfalz-Nord kann wie in der Diskussion zusammengefasst
abgegeben werden.
Grundlage:
- siehe Vorlage der Verwaltung und Schreiben
des Regionalen Planungsverbandes Oberpfalz-Nord vom 5.12.2008 -
Die Staatsregierung plant für 2010 eine Neukonzeption der Landesplanung,
hierbei könnte man auf die Festlegung "Zentraler Orte" zurückgreifen. Die
Bemühungen des Marktes um Anerkennung der Marktgemeinde als "Kleinzentrum"
im Regionalplan sind im Jahre 2006 vor allem wegen des Fehlens einer
Apotheke und des Sitzes einer Verwaltungsgemeinschaft gescheitert. Im
Mittelbereich Weiden sind als Kleinzentren die Orte Altenstadt an der
Waldnaab, Eslarn, Floß, Kirchenthumbach, Pleystein und Waidhaus ausgewiesen.
Die Bedingungen zur Anerkennung haben sich seither nicht geändert.
Allerdings könnte die eingeleitete Dorferneuerung im Hauptort ein
gewichtiges Kriterium sein, ein erneuter Vorstoß als Kleinzentrum anerkannt
zu werden wäre nicht verboten. Der Vorsitzende des Planungsverbandes möchte
die Gemeinden ermuntern, bei der Aktualisierung des Regionalplans schon
frühzeitig im Zuge des Bottom-Up-Ansatzes mitzuwirken.
Diskussion:
Ein erneuter Vorstoß zur Anerkennung des
Marktes Waldthurn als "Kleinzentrum" kann nicht schaden, auch wenn die
Kriterien dazu nicht alle erfüllt werden können. In der Fortschreibung des
Regionalplanes sollten dazu die Bemühungen des Marktes im Rahmen der
begonnenen Dorferneuerung im Hauptort Waldthurn berücksichtig werden.
Waldthurn hat auch Funktionen im Bereich des Tourismus (Skilift,
Langlaufzentrum) und des Gesundheitswesens (z.B. Reha-Zentrum), die bisher
noch nicht im Regionalplan aufgenommen worden sind. Darüber hinaus
gewährleistet Waldthurn
eine kleinräumige
Versorgungsfunktion mit einem umfassenden Angebot zur Grundversorgung (z.B.
Lebensmittelmarkt, Metzgerei, Bäckerei, Handwerksbetriebe, ärztliche und
zahnärztliche Versorgung).
Waldthurn hat
Funktionen im Tourismus: z. B. Skilift und Langlaufzentrum
Fazit:
Die Fortschreibung des Regionalplans im
Planungsverband Oberpfalz-Nord wird begrüßt. Die angesprochenen Merkmale
Waldthurns sollten im Regionalplan Berücksichtigung finden.
Grundlage:
- siehe Vorlagen der Verwaltung -
Nach den aktuellen Untersuchungsergebnissen über Bodenproben lagen die
Stickstoffwerte für 2008 im Trinkwasserschutzgebiet des gemeindeeigenen
Tiefbrunnens mit 94,41 kg/ha deutlich höher als in den Vorjahren (2004: 77,50
kg/ha; 2005: 79,09 kg/ha; 2006: 62,19 kg/ha; 2007: 33,85 kg/ha). Diese
Steigerung in den letzten 5 Jahren der Kooperationsvereinbarung mit den
betroffenen Landwirten kann nicht akzeptiert werden, zumal die
Nitratbelastung des Tiefbrunnens bereits einmal den derzeitig gültigen
Grenzwert von 50 mg/l Ende November 2008 überschritten hatte. Die
vereinbarten Maßnahmen zur grundwasserschonenden Landbewirtschaftung sind
offensichtlich nicht im erforderlichen Maße eingehalten worden, neben dem
vermehrten Stickstoffeintrag durch die Landwirte und dem relativ hohen
Flächenanteil beim Anbau von Problemfruchtarten (Kartoffel, Mais) ist der
Umbruch einer Dauergrünfläche als weitere mögliche Ursache für die massive
Zunahme des Stickstoffeintrags zu nennen. Selbst in der engeren Schutzzone
(mit Ausbringungsverbot für Gülle) sind im Vergleich zur weiteren Schutzzone
keine wesentliche Unterschiede der Stickstoffbelastungen gegeben. Die
Nitratbelastung des Trinkwassers erfordert mehr denn je eine konsequente
Umsetzung der getroffenen Vereinbarungen. Die Steinwaldgruppe als Betreiber
des Leitungsnetzes duldet jedenfalls kein Einleiten von Tiefbrunnenwasser,
das nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Gespräche mit weiteren
Fachstellen (Wasserwirtschaftsamt, Amt für Landwirtschaft) sind nun
vorgesehen.
Diskussion:
Die deutliche Zunahme der
Stickstoffbelastung des Bodens im Trinkwasserschutzgebiet trotz der
freiwilligen Vereinbarung mit den Landwirten wird bedauert und kritisch
hinterfragt. Ohne konsequente grundwasserschonende Landbewirtschaftung wird
das Ziel, den Nitratwert des Trinkwassers zu senken, nicht erreichbar sein.
Eine umgehende Auseinandersetzung mit der jetzigen Entwicklung ist im
Gespräch mit den betroffenen Landwirten und den Fachstellen
(Wasserwirtschaftsamt, Amt für Landwirtschaft, Bauernverband) dringend
notwendig. Gegebenfalls ist auch eine Anpassung der freiwilligen
Vereinbarung mit den Landwirten vorzunehmen (z.B. Höhe der
Ausgleichszahlungen, Abschaffung der Pauschalierung). Eine grundsätzlich
mögliche gesetzliche Regelung zum Grundwasserschutz würde schwierig
umzusetzen sein, da unter Umständen zu treffende Maßnahmen einer Enteignung
gleich kämen. Das Aufgeben einer kommunal betriebenen Trinkwasseranlage wäre
nicht nur in finanzieller Hinsicht sehr schmerzlich, weshalb die Landwirte
eindringlich auf die Einhaltung der Vereinbarungen eingeschworen werden
sollten. Ohne konsequentes Mitmachen der Landwirte kann der gemeindliche
Tiefbrunnen nicht gehalten werden.
Die
Stickstoffbelastung des Bodens im Wasserschutzgebiet (links der Tiefbrunnen)
ist bedenklich angestiegen
Fazit:
Die Gespräche mit den Fachstellen und den
Landwirten sollten umgehend geführt werden. Alles sollte versucht werden, um
den Trinkwasserbrunnen weiter in Betrieb halten zu können.
Grundlage:
- siehe Schreiben
des Bayerischen Gemeindetages (Schnellinfo) vom 9.1.2009 und vom 21.1.2009 -
Vom am 13.1.2009 beschlossenen Konjunkturpaket der Bundesregierung fließen
1,9 Milliarden € nach Bayern. Die Gelder sollen für den Bereich Bildung
(Schulen, Kindergärten) und Infrastruktur (Krankenhaus, Straßenbau,
Dorferneuerung, Städtebau, Informationstechnologie) verwendet werden. Am
10.2.2009 will der Bayerische Ministerrat über die bis dahin vorgelegte
Projektliste aus ganz Bayern Beschluss fassen. Die Vergabekriterien sind
allerdings noch nicht bekannt, kostenrechnende Einrichtungen können nicht
gefördert werden.
Bürgermeister Josef Beimler und die Verwaltung der Marktgemeinde haben
einige Alternativen zur Nutzung der vorhandenen öffentlichen Gebäude
erarbeitet, um für die Beantragung von Mitteln gewisse Anhaltspunkte für die
konkrete Verwendung der erwarteten Fördergelder nennen zu können. Folgende
fünf Möglichkeiten für den Bereich Rathaus/Schule/Kindergarten sind
vorstellbar:
Beibehaltung der jetzigen Nutzung (→ lediglich Antrag nur auf energetische Sanierung des Rathauses und der Schule)
Abriss altes Rathaus und Neubau im Bereich Bauhof
Abriss altes Rathaus und Integration der Verwaltung in das Schulgebäude
Neubau Schule am Kindergarten mit kleiner Turnhalle, Neubau des Rathauses am bisherigen Standort und Abgabe (oder Abriss) der jetzigen Schule
Integration des Kindergartens in der jetzigen Schule, gemeinsames Pfarr- und Gemeindezentrum im Bereich Pfarrheim / jetziger Kindergarten
Die aufgeführten Varianten haben Vor- und Nachteile, den größten Charme scheint aber die letzter Variante zu besitzen. Bei gebäudlicher Zusammenlegung von Kindergarten und Schule würden die langen Wege für die Kinder des Kindergartens zur Turnhalle und umgekehrt der Schulkinder zur Mittagsbetreuung in den Kindergarten entfallen. Das Problem der Renovierung des Pfarrheims könnte mit entsprechender Mittelzuweisung gelöst werden, ein historisch bedeutsamer Bau könnte für weitere Generationen zur Nutzung (z.B. Museum, Sitzungsräume) erhalten werden. Nach Abriss des alten Rathauses wären zusätzliche Parkmöglichkeiten für Kirch- und Friedhofbesucher gegeben. Die energetische Sanierung des Komplexes Bauhof-Schule (dann mit Kindergarten) wäre denkbar.
Diskussion:
Von
den fünf vorgestellten Varianten wird die zuletzt genannte Variante als
sinnvollste Lösung angesehen. Die räumliche Zusammenlegung von
Kindertagesstätte und Schule (mit großer Turnhalle) hat eigentlich nur
Vorteile. Natürlich können die Überlegungen nur in enger und
vertrauensvoller Zusammenarbeit mit den beteiligten Seiten umgesetzt werden.
Ein Gemeinde- und
Pfarrzentrum im Bereich des Lobkowitz-Schlosses erscheint durchaus
vorstellbar, auf das Beispiel in Schmidmühlen darf hierbei verwiesen werden.
Dort wurde mit großzügiger Unterstützung der Diözese, der Denkmalbehörden,
des Staates und der Gemeinde im Schloss ein repräsentatives und gut
funktionierendes Pfarr- und Gemeindezentrum in den letzten Jahren
verwirklicht. Die Alternative mit der Rathausverlagerung in das Schulgebäude
würde die Trennung der Kinderbetreuungseinrichtungen zementieren, weshalb
dieser Lösung unter dem Blickwinkel der Nachhaltigkeit für die künftige
Generation nicht die erste Priorität eingeräumt werden sollte. Anträge auf
Gewährung von Zuschüssen aus dem Konjunkturpaket sollten deshalb mit dem
aufgezeigten Konzept begründet werden. Die Konzeption könnten dann in enger
Einbindung mit dem laufenden Dorferneuerungsverfahren begleitet werden.
Realisierbare Vision oder Utopie: altes Rathaus
weg, dafür ein gemeinsames Pfarr- und Gemeindezentrum sowie Kindergarten und
Schule unter einem Dach ?
Fazit:
Bei Beantragung von Mitteln aus dem Konjunkturpaket der Bundesregierung zur
energetischen Sanierung von gemeindlichen Liegenschaften sollten die
aufgezeigten konzeptionellen Überlegungen mit einfließen. Anträge auf
Bereitstellung von Mitteln aus dem Konjunkturpaket werden vorbehaltlos
befürwortet.
Grundlage:
- siehe Vorlagen der
Verwaltung -
Für folgende Straßen könnten Mittel zur Sanierung beantragt werden:
Diskussion:
Nach einem aktuellen Schreiben des Bayerischen Gemeindetages können
wegen der großen Antragsflut Mittel für den Bereich Straßenbau
wahrscheinlich nicht zu Verfügung gestellt werden. Trotzdem sollten Mittel
aus dem Konjunkturpaket für die aufgeführten Straßenstücke beantragt werden.
Sollten wider Erwarten doch Mittel für den Straßenbau fließen, müssen beim
Abarbeiten des Programms Prioritäten gesetzt werden, alle Maßnahmen in einem
Aufwasch wird sich die Gemeinde nicht leisten können.
Fazit:
Die Beantragung vom Mitteln aus dem Konjunkturpaket für den Bereich
Straßenbau wird befürwortet.
Grundlage:
- siehe Schreiben des des Landratsamtes vom 12.
Januar 2009 -
Nach der baurechtlichen Genehmigung des Landratsamtes vom November 2007
dürfen die Räumlichkeiten des Dorftreffs ausschließlich für Veranstaltungen
und Zusammenkünfte der dörflichen Gemeinschaft sowie der Marktgemeinde
Waldthurn genutzt werden, Privatveranstaltungen wären demnach nicht
zulässig. Darüber hinaus dürften die Räumlichkeiten auch für Sitzungen und
Versammlungen der örtlichen Vereine verwendet werden. Einem Zeitungsartikel
anlässlich des Erlasses einer Haus- und Benutzungsordnung wäre zu entnehmen,
dass zwar private Veranstaltungen nicht zulässig wären, es sei denn, ein
Verein trage den Geburtstag für ein verdientes Mitglied aus. Diese
Rechtsauffassung könne vom Sachbearbeiter des Landratsamtes so nicht geteilt
werden. Ganz gleich wer der Ausrichter sei, bei Geburtstagsfeiern handele es
sich um Privatveranstaltungen. Der Bürgermeister habe dafür Sorge zu tragen,
dass
private Veranstaltungen
im Dorftreff nicht stattfänden. Das Landratsamt wünscht eine Stellungnahme
zu den Anmerkungen.
Diskussion:
Die Haus- und Benutzungsordnung für den Dorftreff Albersrieth, die das
Abhalten von privaten Veranstaltungen (in Umsetzung der Auflagen aus der
Baugenehmigung) nicht zulässt, wurde vom Gremium
einstimmig abgesegnet. Das
Schreiben des Landratsamtes, das ausschließlich Bezug nimmt auf einen
missverständlichen Presseartikel und nicht auf eine Rücksprache mit der
Gemeinde oder auf das Beschlussprotokoll, wirkt daher mehr als befremdlich.
Im Genehmigungsbescheid vom 23.11.2007 wird ausgeführt, dass die Räume des
Dorftreffs "ausschließlich für Veranstaltungen und Zusammenkünfte der
dörflichen Gemeinschaft sowie der Marktgemeinde Waldthurn genutzt werden "
dürfen. Nicht mehr und nicht weniger ist bei Beachtung der Haus- und
Benutzungsordnung möglich.
Diskussionen um Veranstaltungen im Dorftreff
Albersrieth
Fazit:
In der vom Landratsamt gewünschten Stellungnahme sollte die aufgezeigte
Auffassung unter Hinweis auf das Beschlussprotokoll
Grundlage:
- siehe Schreiben der Pfarr- und
Gemeindebücherei vom 20.11.2008
-
Zur Anschaffung einer dringend benötigten EDV-Ausstattung wird um
Unterstützung gebeten.
Diskussion:
Nach Mitteilung des Bürgermeisters wurde eine zweckgebundene
Spende zur Verwendung für die Bücherei in Höhe von 1.000.- € in Aussicht
gestellt. Unter diesen Voraussetzungen wäre eine Bezuschussung durch die
Gemeinde entbehrlich.
EDV-Anlage soll für Pfarr- und Gemeindebücherei
beschafft werden
Fazit:
Bei Verwendung der in Aussicht gestellten Spende in Höhe von
1.000.- € kann der Antrag abgelehnt werden.
Grundlage:
- siehe Vorlagen der Verwaltung: Antragsschreiben an das
ALF Weiden mit Planskizze -
Der Antragsteller möchte auf dem 3,2 Hektar großen Grundstück eine
Erstaufforstung (Mischwald) einer bisher landwirtschaftlich genutzter Fläche
durchführen.
Diskussion:
Gegen
die geplante Aufforstung werden keine Einwände geäußert.
Zwischen
Ottenrieth und Bahnhof soll bald wieder ein Stück Mischwald wachsen (im
Hintergrund die Brennerei)
Fazit:
Dem Antrag von Konrad Seibert wird
zugestimmt.
Grundlage:
Michael Weig, Waldthurn (Nutzungsänderung / Einbau eines Getränkeabholmarktes und eines Raumes zum Getränkeausschank) |
Diskussion:
Keine.
Nutzungsausweitung für Malerbetrieb Michael Weig in Waldthurn
Fazit:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.
Die Drecksarbeit und damit die gesundheitliche
Gefährdung gehören endlich der Vergangenheit an: Klärwärter Robert Stahl freut
sich über den automatischen Rechen an der Pflanzenkläranlage Albersrieth
Am 29.1.2009 wird ab 10:00 Uhr ein Kommunal-Trac am Bauhof vorgeführt.